Zahl von Armenbegräbnissen steigt

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Offizielle Statistiken gibt es nicht, aber die Zahl der meist mittelosen und vereinsamten Menschen, die am Ende ihres Lebens behördlich in einem anonymen Urnengrab beigesetzt werden, steigt seit Mitte der 1990er Jahre an. Bei einer wissenschaftlichen Studie hat der Soziologe Janosch Schobin von der Universität Kassel rund 70 Städte unterschiedlicher Größe befragt. In den Metropolen lag der Anteil der „ordnungsbehördlichen Bestatteten“ bei fast sechs Prozent, in Mittelstädten hingegen nur bei drei Prozent. Aber das hat auch damit zu tun, dass in Krankenhäusern Gestorbene ohne Angehörige, die eigentlich im Umland gelebt haben, stets am Ort der Klinik als verstorben gezählt werden.

Schon im Jahre 2014 hatten Kommunen in Deutschland rund 60 Millionen Euro für sogenannte Armenbegräbnisse von rund 25.000 Menschen ausgegeben. Am meisten in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Sabine Zimmermann, Bundestagsabgeordnete der Linken, sagte, sie erwarte aufgrund der zunehmenden Altersarmut und sich ausbreitender prekärer Beschäftigung einen weiteren Anstieg von Sozialbestattungen: „Angesichts der damit steigenden finanziellen Belastung der Kommunen ist zudem zu befürchten, dass die Kommunen die Kostenübernahme absenken könnten.“

Wann die Behörden Ihre Bestattung bezahlen

Nach Einschätzung des Soziologen Schobin sind eine Reihe gesellschaftlicher Entwicklungen dafür verantwortlich, dass die Zahl der Armenbegräbnisse steigt. Es gibt immer mehr kinder- und partnerlose Menschen, durch Armut sozial Isolierte aber auch Individualisten, in deren Leben Freundschaften statt Verwandtschaft die wichtigste Rolle spielen.

Wenn sich niemand findet, der die Kosten der Trauerfeier und Bestattung tragen kann, werden nach dem Sozialgesetzbuch die erforderlichen Kosten übernommen, soweit das den Angehörigen nicht zugemutet werden kann. Dabei werden Einkommen und Vermögen geprüft, später die erforderlichen Kosten für eine ortsübliche und einfache, der Würde des Verstorbenen entsprechende Bestattung übernommen.

In Berlin beispielsweise darf eine solche Sozialbestattung maximal 750 Euro kosten. Das muss für einfachen Sarg, Bestattungswäsche, die Überführung, Desinfektion, Kühlhaus und Papiere reichen. Weil ein Einzelgrab zu teuer wäre, werden die Toten in Gemeinschaftsgräbern beigesetzt.

 

Sterbegeldversicherung hilft auf dem letzten Weg

Wenn Sie Verwandte, Freunde und Sozialbehörden nicht mit den Kosten für eine würdevolle Beerdigung belasten wollen, können Sie mit einer Sterbegeldversicherung vorsorgen. Diese Versicherungen sind eigentlich Kapital- oder Risikolebensversicherungen mit kleinen Versicherungssummen.

Sterbegeldversicherungen gibt es in den unterschiedlichsten Varianten: So können Sie die Policen mit einer monatlichen Prämienzahlung abschließen, alternativ ist es aber auch möglich, einen größeren Einmalbeitrag in eine Sterbegeldversicherung einzuzahlen.

Unterschiedlich sind auch die Vertragsinhalte einer Sterbegeldversicherung. So gibt es Policen, bei denen die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme daran gekoppelt ist, dass die Beerdigung über einen vorher festgelegten Bestatter organisiert wird. Solche Sterbegeldversicherungen werden in aller Regel als Bestattungsvorsorgevertrag bezeichnet. Wenn allerdings ein anderer als der vertraglich vereinbarte Bestatter tätig wird, wird meist die Versicherungssumme reduziert. Flexibler sind Sterbegeldversicherungen, die unabhängig vom gewählten Bestatter die vereinbarte Versicherungssumme auszahlen.

Wenn Sie sich für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung entscheiden, sollten Sie die Versicherungssumme so wählen, dass sie auch tatsächlich die Kosten der gewünschten Bestattung abdeckt. Zu beachten sind je nach Versicherer unterschiedliche Mindest- und Maximal-Versicherungssummen. Viele Versicherer sehen im Minimalfall Summen von 2.500 bis 3.000 Euro als Versicherungssumme vor, nach oben ist bei vielen Versicherern schon zwischen 10.000 und 15.000 Euro die maximale Versicherungssumme erreicht.

Warnungen von Verbraucherschützern

Verbraucherschützer halten wenig von Sterbegeldversicherungen. Sie kritisieren in der Regel, dass Versicherte während der Laufzeit zu viel zahlen. Für den Bund der Versicherten (BdV) zählt die Sterbegeldpolice zu den unsinnigsten Versicherungen des Marktes.

Ein weiterer Kritikpunkt an den Sterbegeldversicherungen ist die meist vorgesehene Karenzzeit von 18 bis 36 Monaten: Während dieser Wartezeit werden in aller Regel keine Todesfallleistungen für die Bestattung ausgezahlt – eine Ausnahme sind Todesfälle durch Unfälle. Allerdings gibt es durchaus Anbieter, die auf diese Wartezeiten verzichten, wenn Sie bereit sind, sich einer Gesundheitsprüfung zu unterziehen, wie es bei einer Risikolebensversicherung die Regel ist.