Grundsicherung im Alter: Wenn die Miete nicht mehr zahlbar ist

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Die steigenden Wohnungsmieten sorgen mittlerweile dafür, dass in Großstädten wie München sogar Durchschnittsrentner mit einer Bruttorente von 1.200 Euro noch einen Zuschuss vom Sozialamt erhalten können. Die Leistung nennt sich Grundsicherung im Alter.

So können Sie berechnen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben:

Das Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungsniveau lässt sich einfach errechnen durch die Formel „Warmmiete plus Regelsatz“. 2018 beträgt der (Eck-)Regelsatz für Alleinstehende 416 Euro im Monat. Ein Alleinstehender, der monatlich 400 Euro Warmmiete zahlen muss, hat 2018 einen persönlichen Grundsicherungsbedarf von 816 Euro.

Für Paare liegt der Regelsatz 2018 insgesamt bei monatlich 748 Euro. Beträgt die Warmmiete eines Rentner-Ehepaars beispielsweise 500 Euro, so liegt ihr Grundsicherungsbedarf bei 1.248 Euro. Wer weniger zur Verfügung hat, kann Anspruch auf Hilfe vom Sozialamt haben. Vorrangig muss allerdings Wohngeld in Anspruch genommen werden.

Wann gilt eine Miete als angemessen?

Vor allem in Großstädten sind die Unterkunftskosten jedoch deutlich höher. Die Sozialämter akzeptieren in jedem Fall Unterkunftskosten, die am jeweiligen Ort „angemessen“ sind. Als Orientierungsgröße dienen dabei häufig die örtlichen Mietspiegel.

In München gilt zum Beispiel seit Oktober 2017 für einen Einpersonenhaushalt eine Bruttokaltmiete bis zu 657 Euro im Monat als angemessen. In anderen Großstädten gelten ähnlich hohe Beträge. Für Heizkosten hält das Münchner Sozialamt für einen Einpersonenhaushalt bei Gasheizung in jedem Fall Kosten von 825 Euro im Jahr (monatlich also knapp 70 Euro) für akzeptabel. Als Warmmiete werden bei einem Alleinstehenden damit in München rund 725 Euro akzeptiert.

Das bedeutet: Die Grundsicherungsschwelle liegt hier für einen Alleinstehenden 2018 bei (725 + 416 =) 1.141 Euro. Wer nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen eine Nettorente von 1.000 Euro erhält, hat damit bei einer entsprechend hohen Miete (die in München übrigens „normal“ ist) Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 141 Euro vom Sozialamt. In München gibt es dazu noch – als örtliche Sonderregel – einen Zuschlag von monatlich 21 Euro.

Wenn Ihre Miete zu hoch ist

Auch wenn Ihre tatsächliche Miete höher ist als „angemessen“, müssen die Ämter zunächst die tatsächlichen Kosten voll berücksichtigen – in der Regel ein halbes Jahr lang. Die Grundsicherungsbezieher werden dann jedoch aufgefordert, die Unterkunftskosten zu senken – durch Untervermietung oder Suche einer neuen Wohnung. Von da an muss man zumindest belegen können, dass und wie man sich um eine neue Wohnung oder einen Untermieter bemüht hat. Andernfalls kann das Amt gegebenenfalls die Kostenübernahme auf den Betrag kürzen, der als „angemessen“ gilt.

Tipp: Für Senioren gilt ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen häufig als unzumutbar, was zur Folge hat, dass dauerhaft höhere Mieten übernommen werden.

Grundsicherung und Ersparnisse

Grundsicherung erhält nur, wer als „bedürftig“ gilt. Die Regeln sind dabei etwas entschärft worden. Im April 2017 sind die Vermögensfreibeträge bei der Grundsicherung erhöht worden. Alleinstehende dürfen nun 5.000 Euro an Rücklagen haben. Für Ehepaare gilt ein Vermögensfreibetrag von 10.000 Euro. Seit Anfang dieses Jahres wird eine kleine Zusatzrente von bis zu 100 Euro nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet. Bei höheren Zusatzrenten sind maximal sogar 208 Euro anrechnungsfrei. Schon vorher galt: Kinder von Grundsicherungsbeziehern werden von den Sozialämtern in der Regel nicht zum Unterhalt herangezogen.